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MINT-EC Gymnasium in Bensberg

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Eltern

Eltern in ihrer Unterstützerrolle...

  • nehmen aktiv am Schulleben des Kindes teil
  • tragen Verantwortung dafür, dass ihre Kinder die Hausaufgaben erledigen, pünktlich im Unterricht erscheinen und regelmäßig am Unterricht teilnehmen (§ 42 (4) des Schulgesetzes)
  • unterstützen die Umsetzung des pädagogischen Leitbildes der Schule
  • nehmen ihren Erziehungsauftrag wahr und halten ihre Kinder zu einem fairen und rücksichtsvollen Umgang untereinander und mit den Lehrer*innen an
  • nehmen organisatorische Dinge (z. B. Unterschriften, Gelder für Ausflüge etc.) zeitnah wahr
  • statten ihr Kind mit allen benötigten Materialen aus
  • ermöglichen einen ruhigen Arbeitsplatz für ihr Kind im Haushalt
  • beachten gemeinsam mit ihrem Kind den Vertretungsplan
  • aktualisieren die eigenen Adressen/ Telefonnummern und Sorgerechtsregelungen durch Meldung im Sekretariat
  • kooperieren mit den Lehrer*innen zum Wohl des Kindes
  • kontrollieren alle zwei Tage ihre E-Mails, halten den Terminkalender der Schule im Blick (Änderungen, schulfreie Tage)
  • reichen Entschuldigungen und Beurlaubungsanträge schriftlich in Papierform ein
  • können sich bei der ersten Sitzung der Klassen- oder Stufenpflegschaft zur Teilnahme bei Fachkonferenzen melden
  • informieren den Elternvertreter*innen der Klasse über für die Klassengemeinschaft relevante Vorkommnisse
  • informieren die Lehrer*innen über besondere Vorkommnisse in der Familie des Kindes oder über seinen Förderbedarf, wenn dies bedeutsam für die Arbeit in der Schule ist.
  • in der Rolle als Klassenpflegschaftsvorsitzende*r...

  • geben Informationen aus der Schul- und Landeselternpflegschaft an Eltern weiter
  • berufen bei Bedarf eine weitere Klassenpflegschaftssitzung ein; haben den Vorsitz bei der Klassenpflegschaftssitzung; erstellen die Tagesordnung für die Sitzung
  • schreiben zur Verbesserung der Kommunikation und des Kennenlernprozesses allgemeine Mails; organisieren Elternstammtische und andere gemeinsame Aktivitäten (auch ohne Lehrer)
  • verstehen sich auch als Vermittler zwischen Elternschaft und Lehrern
  • verweisen Eltern in der Regel an Fachlehrer, in besonderen Fällen, z.B. bei Pflichtverletzungen eines Lehrers, direkt an den Schulleiter
  • sprechen Klassen- und Gruppenprobleme an
  • pflegen den Kontakt zur Klassenleitung, haben eine*n Vertreter*in zur Aufgabenteilung

in der Rolle als Schulpflegschaftsvorsitzende*r...

  • vertreten die Interessen aller Eltern der Schule gegenüber der Schulleitung, den anderen Mitwirkungsgremien und nach außen
  • laden zu den Sitzungen ein und setzen in Absprache mit der Schulleitung die Tagesordnung fest
  • führen durch die Sitzung und können die Sitzung nach einer entsprechenden Abstimmung zu jedem Zeitpunkt beenden
  • geben die Informationen der Schulleitung aus der Schulpflegschaftssitzung an die Vorsitzenden der Klassenpflegschaften weiter
  • leiten Informationen oder Beschwerden der Eltern, die an sie herangetragen und nicht gelöst werden können, zeitnah meistens an die Schulleitung weiter.
  • unterliegen der Schweigepflicht.

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